KONTAKT & FAQS

KONTAKTFORMULAR

TERMIN BUCHEN

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

  • Jeder mit ärztlicher Verordnung von allen gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und privaten Versicherungen.
  • Privatpersonen (Selbstzahler)
  • ein Rezept des behandelnden Arztes (ggf. Vorder- und Rückseite)
  • Wenn möglich: Ärztliche Befundergebnisse (MRT/Röntgenbilder/Labor-/OP-Berichte auch unabhängig von der Diagnose)
  • Sportliche Kleidung
  • Großes Handtuch
  • Die Rezeptgebühr wird per EC-Karte vor Ort oder per Rechnung fällig.
  • Der erste Termin dient insbesondere der physiotherapeutischen Befunderhebung, um eine individuelle Planung des Behandlungsverlaufs festlegen zu können.
  • Bitte seien Sie 5-10 Minuten vor dem Termin in unserer Praxis um vorab administrative Dinge erledigen zu können.
  • Sportliche Kleidung tragen
  • Handtuch zu jeder Behandlung mitbringen
  • Eine Unterbrechung der Behandlung darf in der Regel nicht länger als 14 Kalendertage betragen, länger andauernde Unterbrechungen sind zu begründen. Seit 01.08.2021 gelten neue maximale Gültigkeitsräume innerhalb derer die verordneten Behandlungseinheiten erfolgen müssen.
  • 1 bis 6 Behandlungseinheiten: Gültigkeit 3 Monate
  • Ab 7 Behandlungseinheiten: Gültigkeit 6 Monate
  • Die maximale Gültigkeit wird ab dem 1. Behandlungstermin errechnet.

Es gelten folgende Absageregelungen:

  • 24 Stunden Regelung bzw. aus Kulanz können Termine immer bis 16 Uhr am vorangegangenen Werktag abgesagt werden. Sonntag ist kein Werktag, Termine für Montag müssen samstags bis 18 Uhr per E-Mail an kontakt@physio-auerbachcenter.de abgesagt werden.
  • Erfolgt die Absage nach diesen Fristen oder sollten Sie unentschuldigt fehlen und sollten wir keinen Ersatz finden, so müssen wir die Kosten für die entfallene Behandlung privat in Rechnung stellen.
  • Die erste Behandlung bei uns in der Praxis muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.
  • Um also Ihre Behandlungstermine problemlos einplanen zu können, melden Sie sich bitte frühzeitig. Sollte es nicht möglich sein innerhalb von 28 Kalendertagen einen Termin zu vereinbaren, können Sie den späteren Behandlungsbeginn auf der Verordnung vom Arzt vermerken lassen.
  • Für Kassenrezepte wird eine Zuzahlungsgebühr fällig, welche sich aus 10 Euro Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwerts zusammensetzt. Die Zuzahlungsgebühr ziehen wir im Namen der Krankenkasse ein und leiten diese entsprechend weiter. Eventuelle Befreiungsausweise sind vorzulegen.
  • Nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker („Gebüh“) werden die Leistungen eines (sektoralen) Heilpraktikers abgerechnet, die bislang nicht von den gesetzlichen Versicherungen übernommen werden. Demnach sind die Heilpraktikerleistungen für gesetzlich Versicherte reine Selbstzahlerleistungen.
  • Privat Versicherte können eine Kostenerstattung bei ihrer Privatversicherung ( Heilpraktikerleistungen als erstattungsfähig im Vertrag berücksichtigt) oder Ihrer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen mit der ausgestellten Rechnung beantragen. Am besten klären Sie das vorab mit Ihrer Krankenkasse ab.
  • Die Rezeptgebühr wird per EC-Karte vor Ort oder per Rechnung fällig.