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FAQ
PHYSIOTHERAPIE
- Jeder mit ärztlicher Verordnung von allen gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und privaten Versicherungen.
- Privatpersonen (Selbstzahler)
- ein Rezept des behandelnden Arztes (ggf. Vorder- und Rückseite)
- Wenn möglich: Ärztliche Befundergebnisse (MRT/Röntgenbilder/Labor-/OP-Berichte auch unabhängig von der Diagnose)
- Sportliche Kleidung
- Großes Handtuch
- Die Rezeptgebühr wird per EC-Karte vor Ort oder per Rechnung fällig.
- Der erste Termin dient insbesondere der physiotherapeutischen Befunderhebung, um eine individuelle Planung des Behandlungsverlaufs festlegen zu können.
- Bitte seien Sie 5-10 Minuten vor dem Termin in unserer Praxis um vorab administrative Dinge erledigen zu können.
- Sportliche Kleidung tragen
- Handtuch zu jeder Behandlung mitbringen
- Eine Unterbrechung der Behandlung darf in der Regel nicht länger als 14 Kalendertage betragen, länger andauernde Unterbrechungen sind zu begründen. Seit 01.08.2021 gelten neue maximale Gültigkeitsräume innerhalb derer die verordneten Behandlungseinheiten erfolgen müssen.
- 1 bis 6 Behandlungseinheiten: Gültigkeit 3 Monate
- Ab 7 Behandlungseinheiten: Gültigkeit 6 Monate
- Die maximale Gültigkeit wird ab dem 1. Behandlungstermin errechnet.
- Termine können Sie telefonisch unter 02403/5597940 oder per Mail über kontakt@physio-auerbachcenter.de oder direkt über unser Kontaktfeld vereinbaren.
- Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Termin wahrzunehmen, dann informieren Sie uns bitte rechtzeitig per E-Mail an kontakt@physio-auerbachcenter.de
Es gelten folgende Absageregelungen:
- 24 Stunden Regelung bzw. aus Kulanz können Termine immer bis 16 Uhr am vorangegangenen Werktag abgesagt werden. Sonntag ist kein Werktag, Termine für Montag müssen samstags bis 18 Uhr per E-Mail an kontakt@physio-auerbachcenter.de abgesagt werden.
- Erfolgt die Absage nach diesen Fristen oder sollten Sie unentschuldigt fehlen und sollten wir keinen Ersatz finden, so müssen wir die Kosten für die entfallene Behandlung privat in Rechnung stellen.
- Die erste Behandlung bei uns in der Praxis muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.
- Um also Ihre Behandlungstermine problemlos einplanen zu können, melden Sie sich bitte frühzeitig. Sollte es nicht möglich sein innerhalb von 28 Kalendertagen einen Termin zu vereinbaren, können Sie den späteren Behandlungsbeginn auf der Verordnung vom Arzt vermerken lassen.
- Für Kassenrezepte wird eine Zuzahlungsgebühr fällig, welche sich aus 10 Euro Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwerts zusammensetzt. Die Zuzahlungsgebühr ziehen wir im Namen der Krankenkasse ein und leiten diese entsprechend weiter. Eventuelle Befreiungsausweise sind vorzulegen.
- Nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker („GebüH“) werden die Leistungen eines (sektoralen) Heilpraktikers abgerechnet, die bislang nicht von den gesetzlichen Versicherungen übernommen werden. Demnach sind die Heilpraktikerleistungen für gesetzlich Versicherte reine Selbstzahlerleistungen.
- Privat Versicherte können eine Kostenerstattung bei ihrer Privatversicherung ( Heilpraktikerleistungen als erstattungsfähig im Vertrag berücksichtigt) oder Ihrer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen mit der ausgestellten Rechnung beantragen. Am besten klären Sie das vorab mit Ihrer Krankenkasse ab.
- Die Rezeptgebühr wird per EC-Karte vor Ort oder per Rechnung fällig.
OSTEOPATHIE
Die Dauer einer Osteopathie Behandlung bewegt zwischen 50 und 60 Minuten und die Kosten erfragen Sie bitte vorab bei uns. Sie erhalten für die Behandlungen eine Privatrechnung auf Basis des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und begleichen diese direkt per EC-Karte in der Praxis.
Osteopathie ist eine Selbstzahlerleistung.
Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit diese eine Kostenrückerstattung übernimmt.
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung können von verschiedenen Stellen übernommen werden:
1. Gesetzliche Krankenkassen (in bestimmten Fällen anteilig)
2. private Krankenkassen sowie spezielle Kranken-Zusatzversicherungen
3. Manche Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungen übernehmen Kosten ebenfalls, falls die Osteopathie zur Rehabilitation nach einem Unfall beiträgt.
Einige gesetzliche Krankenkassen, die anteilig Osteopathie-Behandlungen übernehmen, sind z.B. die TK (Techniker Krankenkasse), Barmer, DAK-Gesundheit und AOKs in verschiedenen Bundesländern. Diese Kassen haben manchmal Bedingungen wie eine ärztliche Empfehlung und die Behandlung durch einen qualifizierten Therapeuten. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel je nach Tarif vollständig oder anteilig. Auch Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen können Erstattungen bieten. Es empfiehlt sich, die genauen Erstattungsrichtlinien direkt bei der jeweiligen Kasse zu erfragen.
Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit diese eine Kostenrückerstattung übernimmt.
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung können von verschiedenen Stellen übernommen werden:
1. Gesetzliche Krankenkassen (in bestimmten Fällen anteilig)
2. private Krankenkassen sowie spezielle Kranken-Zusatzversicherungen
3. Manche Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungen übernehmen Kosten ebenfalls, falls die Osteopathie zur Rehabilitation nach einem Unfall beiträgt.
Einige gesetzliche Krankenkassen, die anteilig Osteopathie-Behandlungen übernehmen, sind z.B. die TK (Techniker Krankenkasse), Barmer, DAK-Gesundheit und AOKs in verschiedenen Bundesländern. Diese Kassen haben manchmal Bedingungen wie eine ärztliche Empfehlung und die Behandlung durch einen qualifizierten Therapeuten. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel je nach Tarif vollständig oder anteilig. Auch Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen können Erstattungen bieten. Es empfiehlt sich, die genauen Erstattungsrichtlinien direkt bei der jeweiligen Kasse zu erfragen.
Fazit
Zahlt meine Krankenkasse Osteopathie Kosten? Osteopathie ist keine Kassenleistung. Die Kosten werden aber inzwischen von der Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen anteilig bezahlt. Einige Krankenkassen bezuschussen Osteopathiebehandlungen über ein Bonusprogramm. In der Höhe und Ausgestaltung der Zusatzleistung für Osteopathie unterscheiden sich die einzelnen Kassen stark voneinander. Sollte keine der genannten Optionen für Sie zutreffen, müssen Sie die Kosten am Ende als Selbstzahler übernehmen.
In der Regel wird ein Privatrezept oder eine formlose Bescheinigung des Arztes verlangt. Der Osteopath muss ebenfalls Voraussetzungen erfüllen, er muss beispielsweise einem osteopathischen Berufsverband angehören und eine qualifizierte Osteopathieausbildung nachweisen.
Anica Adam (M. Sc. Osteopathie (B), Heilpraktikerin, Mitglied im Verband der Osteopathen e.V. (VOD)) erfüllt diese Voraussetzungen.
Es empfiehlt sich, die genauen Erstattungsrichtlinien direkt bei der jeweiligen Kasse zu erfragen.
Anica Adam (M. Sc. Osteopathie (B), Heilpraktikerin, Mitglied im Verband der Osteopathen e.V. (VOD)) erfüllt diese Voraussetzungen.
Es empfiehlt sich, die genauen Erstattungsrichtlinien direkt bei der jeweiligen Kasse zu erfragen.
Der Patient tritt zunächst in Vorleistung und reicht danach die ärztliche Bescheinigung zusammen mit der Rechnung bei seiner Krankenversicherung ein. Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gestaltet sich die Kostenübernahme zumeist nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die privaten Krankenkassen übernehmen meist die Behandlungskosten des Heilpraktikers. Auch wenn Sie privat versichert sind, empfiehlt es sich, vorher mit der Kassen abzuklären in welchem Rahmen die Kosten erstattet werden.
Krankenzusatzversicherung
Mittlerweile existieren am Markt auch Krankenzusatzversicherungen, die die Behandlungskosten des Heilpraktiker teilweise oder ganz bis zu einem gewissen Pauschalbetrag im Jahr erstatten. Beachten sie, dass sich häufig zum Jahreswechsel bei diversen gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Zuzahlungsmodalitäten verändern. Informieren Sie sich im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung ob und in welcher Höhe die Osteopathie Behandlung bezahlt wird.
Krankenzusatzversicherung
Mittlerweile existieren am Markt auch Krankenzusatzversicherungen, die die Behandlungskosten des Heilpraktiker teilweise oder ganz bis zu einem gewissen Pauschalbetrag im Jahr erstatten. Beachten sie, dass sich häufig zum Jahreswechsel bei diversen gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Zuzahlungsmodalitäten verändern. Informieren Sie sich im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung ob und in welcher Höhe die Osteopathie Behandlung bezahlt wird.
Mittlerweile existieren am Markt auch Krankenzusatzversicherungen, die die Behandlungskosten des Heilpraktiker teilweise oder ganz bis zu einem gewissen Pauschalbetrag im Jahr erstatten. Beachten sie, dass sich häufig zum Jahreswechsel bei diversen gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Zuzahlungsmodalitäten verändern. Informieren Sie sich im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung ob und in welcher Höhe die Osteopathie Behandlung bezahlt wird.